16. Geba-Berglauf 08.09.2023

Veranstalter

Lauffreunde Geba, Sektion des TSV Blau-Weiss Helmershausen.

Kontakt: info@geba-berglauf.de

Strecken - Startzeiten

Alle Strecken sind auf Wald-, Feld-, und Wiesenwegen.

  • 0,5km Kinderlauf - Start 11:20 Uhr
  • 3,1km Schüler und Schnupperlauf - Start 10:00 Uhr
  • 6,1km Landschaftslauf - Start 10:00 Uhr
  • 8,7km Walken & Wandern - Start 10:00 Uhr
  • 13km Hauptlauf - Start 10:00 Uhr
  • Veranstaltungsort

    Hohe Geba, 98617 Rhönblick

    Startgebühren

    Online Anmeldung

  • 3,1km Schüler und Schnupperlauf - 4,- €
  • 6,1km Landschaftslauf - 7,- €
  • 8,7km Walken & Wandern - 7,- €
  • 13km Hauptlauf - 10,- €
  • Vereinsanmeldung bzw. Laufgruppen ab 6 Personen erhalten Ermäßigungen

  • Nachmeldegebühr bei Anmeldung am Lauftag - 5,- €
  • 0,5km Kinderlauf - nur Anmeldung vor Ort - kostenfrei
  • Zeitmessung - Wertung

    Bei allen Strecken erfolgt eine Zeitmessung. Auf der 8,7km Walken & Wandern Strecke entfällt aber die Wertung.

    Wertung:

  • Gesamt männlich/weiblich pro Laufstrecke - Prämierung Plätze 1-6
  • Altersklassenwertung männlich/weiblich pro Laufstrecke - Prämierung Plätze 1-3
  • Alle Teilnehmer erhalten das Starter- Paket und eine Finisher Medaille. Persönlicher Urkundendruck solange Vorrat reicht.
  • Verpflegung

    Getränke und Obst im Zielbereich und auf der Strecke.

    Abholung der Startunterlagen

    Ausgabe am 08.09.2024. ab 08:00Uhr Hohe Geba im "Gebatreff "

    Bezahlung der Startgebühr erfolgt ausschließlich in bar vor Ort bei Abholung.

    Haftungsausschluss

    (1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht und kein Anrecht auf Erstattung der Organisationsgebühr gegenüber dem Teilnehmer.

    (2) DerVeranstalterhaftetnichtfürfahrlässigverursachteSach-undVermögensschäden.Hiervon ausgenommen sind grob fahrlässig verursachte Schäden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf die persönliche Schadenshaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

    (3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.

    (4) Der Veranstalter haftet nicht für Diebstähle bzw. abhanden gekommene und/oder unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

    Ausschlussklausel

    Der Veranstalter behält sich vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extremistischen Parteien oder anderen extremistischen Organisationen angehören, der extremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen. Ordnung und Sicherheit Die Läufer/innen haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen und Strecken. Sie müssen sich den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung unterordnen und sämtlichen Fahrzeugen und sonstigen Verkehrsteilnehmern den Vorrang lassen. Für Zuwiderhandlungen haben die Läufer/innen selbst einzustehen, ein Gleiches gilt für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung resultieren. Die Teilnehmer haben den Weisungen der Polizei Folge zu leisten. Fahrzeuge dürfen nicht in Waldwege oder im Waldgebiet abgestellt werden. Rechtswidrig parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Widerrufsrecht Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht den Teilnehmern kein Widerrufsrecht zu.